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   AG Plettenberg, 08.08.2017 - 9 Cs - 262 Js 1764/16 - 4/17   

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https://dejure.org/2017,37316
AG Plettenberg, 08.08.2017 - 9 Cs - 262 Js 1764/16 - 4/17 (https://dejure.org/2017,37316)
AG Plettenberg, Entscheidung vom 08.08.2017 - 9 Cs - 262 Js 1764/16 - 4/17 (https://dejure.org/2017,37316)
AG Plettenberg, Entscheidung vom 08. August 2017 - 9 Cs - 262 Js 1764/16 - 4/17 (https://dejure.org/2017,37316)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 01.06.2004 - 1 Ss 46/04

    Straftatbestand der Beleidigung: Bewertung eines unvollständigen "Götz-Zitats"

    Auszug aus AG Plettenberg, 08.08.2017 - 9 Cs 4/17
    Dabei ist zunächst zu berücksichtigen - und insoweit schließt sich das Gericht ausdrücklich den Ausführungen des OLG Karlsruhe in NStZ 2005, 158 an - , dass bei Vervollständigung der Aussage mit dem sog. Goetz-Zitat ("am Arsch lecken") einiges dafür spricht, bei einer solchen Äußerung eine Herabwürdigung des Geltungsgehaltes des Adressaten anzunehmen ist.

    Dies wird im Übrigen auch von kritischen Stimmen in der Literatur für das vollständige Zitat eingeräumt (vgl. Jerouschek NStZ 2006, 345, beck-online).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus AG Plettenberg, 08.08.2017 - 9 Cs 4/17
    Bei der Auslegung müssen der sprachliche Zusammenhang und die außertextlichen Begleitumstände des konkreten Einzelfalls, soweit diese für die Adressaten der Äußerung wahrnehmbar waren, berücksichtigt werden (BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 -, BVerfGE 93, 266-319).
  • OLG Hamm, 10.10.2005 - 3 Ss 231/05

    Beleidigung; Bundesgrenzschutzbeamte; Schmähung

    Auszug aus AG Plettenberg, 08.08.2017 - 9 Cs 4/17
    Für die Interpretation einer Äußerung als herabsetzendes Werturteil, kann nicht alleine am Wortlaut haften geblieben werden, es kommt vielmehr auf den objektiven Sinn der Äußerungen an, der aus der Sicht eines unbefangenen Erklärungsempfängers zu erforschen ist, ohne dass es auf die Intention des Täters oder das subjektive Empfinden des Adressaten ankommt (vgl. Hamm NStZ-RR 2007, 140, beck-online).
  • OLG Köln, 04.09.2020 - 1 RVs 156/20

    Beleidigung bei Verwendung des Götzzitats nicht zwingend

    Die Wendung kannunabhängig von ihrer konkreten Formulierung - verschiedene Bedeutungen haben (vgl. AG Ehingen NStZ-RR 2010, 143; Fischer ebda.; für abgeschwächte Versionen des Zitats: OLG Karlsruhe NStZ 2004, 158 [richtig: NStZ 2005, 158 - d. Red.] ; AG Plettenberg, Urt. v. 08.08.2017 - 9 Cs 4/17 - juris).
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